Artikel 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit der Trade Easy Sports B.V. bzw. ihren Rechtsnachfolgern, in der Folge genannt: „Trade Easy”. Diese offene Handelsgesellschaft nach niederländischem Recht ist in das Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Mittel-Gelderland unter der Nummer 50060589 eingetragen und beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Ein- und Verkauf von Sportartikeln. Ein Verweis des Käufers auf eigene oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen bleibt wirkungslos, sofern Trade Easy ihre Anwendbarkeit nicht ausdrücklich bestätigt.

1.2 Als „Käufer” wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die niederländische oder ausländische natürliche oder juristische Person bezeichnet, die im Rahmen der Ausübung ihres Berufes oder Unternehmens Trade Easy mit der Lieferung von Sportartikeln beauftragt.

1.3 Mit der digitalen Bestätigung der Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine E-Mail-Nachricht bzw. auf der Website von Trade Easy erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Das gilt auch für den ausländischen Käufer, in dessen Interesse der Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren (gängigen) Sprachen verfasst ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auch auf der Website von Trade Easy zur Einsichtnahme und zum Download bereit.

Artikel 2. Angebot und Angebotsannahme

2.1 Alle telefonisch, per E-Mail, über die Website oder auf andere Weise von Trade Easy gemachten Angebote sind nur als unverbindliche Einladung zur Aufgabe einer Bestellung zu sehen.

2.2 Trade Easy beschreibt in seinem Angebot die offerierten Artikel möglichst vollständig. Wenn dabei digitale Abbildungen zum Einsatz kommen, bieten diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Artikel. Offensichtliche Verwechslungen oder Fehler sowie geringfügige Abweichungen der gelieferten Artikel im Vergleich zu den abgebildeten Angeboten sind für Trade Easy unverbindlich und begründen auf Seiten des Käufers keinen Anspruch auf Vertragsauflösung und/oder Schadenersatz. Falls die Gültigkeitsdauer des Angebotes begrenzt ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

2.3 Ein Kaufvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Käufer per E-Mail oder auf der Website von Trade Easy eine Bestellung aufgegeben und Trade Easy diese Bestellung ausdrücklich angenommen hat. Diese ausdrückliche Annahme erfolgt durch Versenden einer elektronischen Auftragsbestätigung an die vom Käufer angegebenen E-Mail-Adresse.

Artikel 3: Lieferung und Versand

3.1 Die Verkaufsrechnung wird zusammen mit der elektronischen Auftragsbestätigung versandt. Die vom Käufer bestellten Artikel werden innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zahlungseingang (Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto) im Namen von Trade Easy verschickt und vom Spediteur beim Käufer zugestellt. Es handelt sich ausdrücklich um einen Richttermin, nicht um einen endgültigen Termin, sodass der Käufer bei Überschreiten dieser Frist keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrags und/oder Schadenersatz hat. Hat der Käufer die bestellten Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages erhalten, hat der Käufer Anspruch darauf, den Vertrag per E-Mail oder schriftlich aufzulösen. Bereits geleistete Zahlungen erstattet Trade Easy dem Käufer in dem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Auflösung des Vertrags zurück. Trade Easy ist aufgrund einer verspäteten Lieferung keinesfalls verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

3.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer genannte Adresse. Nach Lieferung an diese Adresse geht die Gefahr auf den Käufer über und haftet Trade Easy, unbeschadet des Haftungsausschlusses oder der Haftungseinschränkung in Artikel 8, nicht länger für fehlende Artikel, Beschädigungen und eventuelle andere Schadensursachen. Ist der Käufer inzwischen umgezogen oder ist die Adresse aus einem anderen Grund nicht korrekt, trägt der Käufer das damit verbundene Risiko und eventuelle zusätzliche Kosten für die Lieferung.

Artikel 4. Annullierung in Sonderfällen

4.1 Sowohl Trade Easy als der Käufer hat das Recht, den Vertrag bei Insolvenz oder Zahlungsaufschub der anderen Partei fristlos ganz oder teilweise (schriftlich oder per E-Mail) zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 5. Preise

5.1 Der Käufer hat für die Lieferung der bestellten Artikel den in der Auftragsbestätigung genannten Preis zu zahlen.

5.2 Alle von Trade Easy genannten Preise lauten in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) (falls zahlbar). Die Kosten für die Lieferung der Artikel, die der Käufer zu tragen hat, werden auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung getrennt aufgeführt.

Artikel 6. Bezahlung

6.1 Falls nicht anders vereinbart, ist die Rechnung über die bestellten Artikel vor der Lieferung durch Einzahlung auf das auf der Rechnung vermerkte Bankkonto von Trade Easy innerhalb von acht Tagen nach Aufgabe der Bestellung zu begleichen. Hat Trade Easy innerhalb der vorgegebenen Frist keine Zahlung erhalten, hat Trade Easy das Recht, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail zu kündigen und den Käufer für den Schaden, der Trade Easy entstanden ist, in Regress zu nehmen.

6.2 Die Verkaufsrechnung wird zusammen mit der elektronischen Auftragsbestätigung versandt. Eventuelle Transaktionskosten trägt der Käufer. Ausländische Käufer sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern die Anforderungen des niederländischen Finanzamtes im Hinblick auf die MwSt.-Befreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen erfüllt sind.

Artikel 7. Reklamationen und Mängelrügen

7.1 Bei sichtbaren Mängeln ist der Käufer gehalten, unverzüglich bzw. spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferung der bestellten Artikel schriftlich oder per E-Mail zu reklamieren. Daraufhin bearbeitet Trade Easy unverzüglich die Mängelrüge.

7.2 Bei nicht sichtbaren Mängeln, ist bei der Reklamation auf gleiche Weise zu verfahren, nämlich innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem der Käufer den Mangel festgestellt bzw. vernünftigerweise hätte feststellen können, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung durch Trade Easy.

7.3 Nach Ablauf der gesetzten Fristen werden keine Mängelrügen mehr bearbeitet und hat der Käufer seine Ansprüche in dieser Hinsicht verwirkt.

7.4 Der Käufer hat keinesfalls das Recht, aufgrund von Mängeln und/oder anderen Mängelrügen in Bezug auf andere von Trade Easy gelieferte Artikel die Begleichung offenstehender Rechnungen auszusetzen und/oder zur Verrechnung überzugehen.

7.5 Der Haftungsausschluss oder die Haftungseinschränkung laut Artikel 8 findet unverkürzt Anwendung.

Artikel 8. Garantie, Haftung, Entlastung und Freistellung Dritter

8.1 Auf die von Trade Easy gelieferten Artikel wird keine Garantie gewährt. Wegen der Herkunft der zu liefernden Sportartikel (häufig Restbestände) und dem damit einhergehenden geringen Preis, kann Trade Easy nicht für die Qualität der Artikel einstehen.

8.2 Trade Easy haftet keinesfalls für einen Schaden, den der Käufer bereits erlitten hat oder erleiden wird, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrags, sofern es sich nicht um von vornherein erkennbare, also sichtbare Mängel handelt bzw. es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Trade Easy handelt. In jedem Fall eines von vornherein erkennbaren, also sichtbaren Mangels beschränkt sich die Haftung von Trade Easy höchstens auf die zugrunde liegende Auftragssumme.

8.3 Trade Easy bemüht sich bei dem eigenen Einkauf um größtmögliche Sorgfalt bei der Kontrolle der Authentizität der gelieferten Artikel. Trade Easy haftet allerdings nicht für einen Schaden des Käufers und der Käufer hat keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrags, falls so genannte „Markenartikel” geliefert werden, die nicht tatsächlich von dem mutmaßlichen Hersteller (von Markenprodukten) stammen, es sei denn, es wird festgestellt, dass Trade Easy seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

8.4 Trade Easy haftet keinesfalls für Folgeschäden wie Betriebsschaden (Stagnation, Stilllegung der Produktion), Gewinneinbußen usw. Außerdem haftet Trade Easy keinesfalls für Taten oder Unterlassungen von Dritten, die Trade Easy hinzugezogen hat, oder anderen Dritten.

8.5 Trade Easy haftet keinesfalls für Schaden infolge der nicht ordnungsgemäßen Funktionsweise der von Trade Easy bei Zustandekommen und Erfüllung des Vertrags verwendeten Geräte, Software, Datenbestände, Register oder anderen Dinge sowie für Schäden, die auf Computerviren und das Abfangen von Datenübertragungen beim E-Mail-Verkehr zurückzuführen sind.

Artikel 9. Höhere Gewalt

9.1 Falls Trade Easy aus Gründen, auf die Trade Easy keinen Einfluss hat, nicht in der Lage ist, einer oder mehreren Verpflichtungen im Rahmen eines Kaufvertrages nachzukommen, haftet Trade Easy hinsichtlich der Erfüllung dieses Vertrages, abgesehen von den vorstehenden Bestimmungen, nicht für eventuelle Schäden auf Seiten des Käufers und haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Hinzuziehung eines Gerichts ganz oder teilweise (schriftlich) zu kündigen.

9.2 Bei den genannten Gründen handelt es sich z. B. neben Verzögerungen bei Zulieferern oder anderen Dritten, Maschinenbruch, Stromausfällen, Streiks, Brand und Naturkatastrophen auch um gesetzliche und andere staatliche Maßnahmen, die der Erfüllung entgegenstehen.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Falls Trade Easy im Ausnahmefall doch Artikel ohne Vorauszahlung liefert, bleiben die Artikel Eigentum von Trade Easy, bis der Käufer den vollständigen Betrag, den er Trade Easy – einschließlich Zinsen und Kosten sowie Zahlungen für frühere Transaktionen – schuldet, zahlt.

10.2 Falls sich der Käufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen als säumig erweist, hat Trade Easy jederzeit das Recht, die von Trade Easy gelieferten Artikel zurückzuholen. Der Käufer ist dann gehalten, sich dabei in vollem Umfang kooperativ zu zeigen.

Artikel 11. Persönliche Daten

11.1 Die vom Käufer angegeben persönlichen Daten verarbeitet Trade Easy und speichert sie in einer Datei. Trade Easy hält bei der Verarbeitung und Verwendung dieser Angaben die eigenen und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein.

Artikel 12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Bei allen Streitfällen, die sich aus den mit Trade Easy geschlossenen Verträgen ergeben, wird ausschließlich in den Niederlanden Klage erhoben, und zwar vor dem absolut zuständigen Gericht in dem Gerichtsbezirk, in dem Trade Easy ansässig ist (Rechtbank Zutphen, Sektor Kanton bzw. Rechtbank Zutphen, Sektor Zivilrecht), unbeschadet der Zuständigkeit des Gerichts im Hinblick auf einstweilige Verfügungen sowie Pfändung oder Vollstreckung.

12.2 Trade Easy liefert sowohl an niederländische als auch an ausländische Käufer. Auf alle Verträge mit Trade Easy findet jedoch ausdrücklich das niederländische Recht Anwendung.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 02-09-2011 in der Geschäftsstelle K.v.K. Arnhem, Niederlande hinterlegt unter Nummer: 50060589

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